Aufnahme
Mitglied werden
Wer angeln will, braucht einen gültigen Fischereischein und leistet Arbeitsstunden; die fördernde Mitgliedschaft ohne Angelrecht ist davon ausgenommen. Der Vorstand entscheidet über den Antrag, in der Regel innerhalb von vier Wochen. Eine Warteliste gibt es derzeit nicht.
So läuft es ab
Antrag stellen
Online über dieses Formular oder auf Papier in der Geschäftsstelle. Der Fischereischein muss vorliegen.
Vorstand entscheidet
In der Regel innerhalb von vier Wochen. Bei Rückfragen meldet sich die Geschäftsstelle.
Beitrag zahlen
Aufnahmegebühr und anteiliger Jahresbeitrag werden nach der Aufnahme fällig.
Erlaubnisschein abholen
Mit dem Schein und der Fangtabelle darf sofort an allen drei Gewässern geangelt werden.

Kein Fischereischein? Der Verein bietet zweimal im Jahr einen Vorbereitungslehrgang auf die staatliche Fischerprüfung an. Nächster Termin im Terminplan
Beitragsklassen
Vollmitglied
Ab 18 Jahren, volle Rechte, Jahreskarte für alle drei Gewässer.
96,00 €
Aufnahmegebühr 120,00 € · 8 h Arbeitsdienst
Jugend
Von 14 bis 17 Jahren, betreutes Angeln, halbe Arbeitsstundenpflicht.
32,00 €
Aufnahmegebühr 25,00 € · 4 h Arbeitsdienst
Senioren
Ab 68 Jahren oder nach 25 Jahren Mitgliedschaft.
68,00 €
Aufnahmegebühr 120,00 € · 4 h Arbeitsdienst
Passiv
Fördernde Mitgliedschaft ohne Angelrecht, mit Stimmrecht. Kein Fischereischein nötig.
30,00 €
keine Aufnahmegebühr · kein Arbeitsdienst
Ehrenmitglied
Von der Jahreshauptversammlung verliehen, beitragsfrei.
beitragsfrei
keine Aufnahmegebühr · kein Arbeitsdienst
Was der Verein von Mitgliedern erwartet
- Gültiger staatlicher Fischereischein, immer mitzuführen.
- Acht Arbeitsstunden im Jahr (Jugend und Senioren vier), sonst Ausgleich von 15,00 € je Stunde.
- Fangbuch führen und innerhalb von sieben Tagen melden.
- Beitrag ohne Aufforderung bis zum 31. März.
Aufnahmeantrag
Alle Felder mit Stern sind Pflicht. Der Antrag geht direkt in den Antragseingang des Vereinsbüros.