Aufnahme

Mitglied werden

Wer angeln will, braucht einen gültigen Fischereischein und leistet Arbeitsstunden; die fördernde Mitgliedschaft ohne Angelrecht ist davon ausgenommen. Der Vorstand entscheidet über den Antrag, in der Regel innerhalb von vier Wochen. Eine Warteliste gibt es derzeit nicht.

So läuft es ab

  1. Antrag stellen

    Online über dieses Formular oder auf Papier in der Geschäftsstelle. Der Fischereischein muss vorliegen.

  2. Vorstand entscheidet

    In der Regel innerhalb von vier Wochen. Bei Rückfragen meldet sich die Geschäftsstelle.

  3. Beitrag zahlen

    Aufnahmegebühr und anteiliger Jahresbeitrag werden nach der Aufnahme fällig.

  4. Erlaubnisschein abholen

    Mit dem Schein und der Fangtabelle darf sofort an allen drei Gewässern geangelt werden.

Angelgerät von oben auf einem Holztisch: zwei Ruten mit Rollen, ein Kescher, eine offene Kiste mit Posen und Haken.

Kein Fischereischein? Der Verein bietet zweimal im Jahr einen Vorbereitungslehrgang auf die staatliche Fischerprüfung an. Nächster Termin im Terminplan

Beitragsklassen

  • Vollmitglied

    Ab 18 Jahren, volle Rechte, Jahreskarte für alle drei Gewässer.

    96,00 €

    Aufnahmegebühr 120,00 € · 8 h Arbeitsdienst

  • Jugend

    Von 14 bis 17 Jahren, betreutes Angeln, halbe Arbeitsstundenpflicht.

    32,00 €

    Aufnahmegebühr 25,00 € · 4 h Arbeitsdienst

  • Senioren

    Ab 68 Jahren oder nach 25 Jahren Mitgliedschaft.

    68,00 €

    Aufnahmegebühr 120,00 € · 4 h Arbeitsdienst

  • Passiv

    Fördernde Mitgliedschaft ohne Angelrecht, mit Stimmrecht. Kein Fischereischein nötig.

    30,00 €

    keine Aufnahmegebühr · kein Arbeitsdienst

  • Ehrenmitglied

    Von der Jahreshauptversammlung verliehen, beitragsfrei.

    beitragsfrei

    keine Aufnahmegebühr · kein Arbeitsdienst

Was der Verein von Mitgliedern erwartet

  • Gültiger staatlicher Fischereischein, immer mitzuführen.
  • Acht Arbeitsstunden im Jahr (Jugend und Senioren vier), sonst Ausgleich von 15,00 € je Stunde.
  • Fangbuch führen und innerhalb von sieben Tagen melden.
  • Beitrag ohne Aufforderung bis zum 31. März.

Aufnahmeantrag

Alle Felder mit Stern sind Pflicht. Der Antrag geht direkt in den Antragseingang des Vereinsbüros.

freiwillig

Eine eigene Mitgliedschaft ist ab 14 Jahren möglich.

Gültiger staatlicher Fischereischein

Ohne Fischereischein ist eine Aufnahme nach Paragraf 3 der Satzung nicht möglich. Der Verein bietet einen Vorbereitungslehrgang an.

Steht auf dem Schein, z. B. BB-123456.

freiwillig - Erfahrung, bevorzugtes Gewässer, Interesse an einem Amt

Demonstration: Der Antrag landet im Vereinsbüro dieser Seite und führt zu keiner Mitgliedschaft. Die Angaben werden nicht weiterverarbeitet, nicht versendet und spätestens beim nächsten Kaltstart des Servers gelöscht. Die Angabe der Daten ist freiwillig; ohne sie lässt sich das Formular nur nicht absenden. Näheres in der Datenschutzerklärung. Bitte keine echten personenbezogenen Daten eingeben.